AGB Modeagentur Johanna Brunner




Allgemeine Geschäftsbedingungen der Modeagentur Johanna Brunner
1. Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch für künftige Willenserklärungen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Modeagentur Johanna Brunner. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

(3) Abweichenden Vereinbarungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Entgegenstehende, ergänzende oder anderweitig von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Modeagentur Johanna Brunner nur an, wenn sie ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt. Alle Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Modeagentur Johanna Brunner. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformklausel.

2. Vertragsschluss

(1) Die Modeagentur Johanna Brunner bietet ihren Kunden die Möglichkeit, auf Messen und ähnlichen Veranstaltungen präsentierte Waren zu bestellen. Es handelt sich bei den Waren um aus Naturmaterialien gefertigte Produkte. Abweichungen, insbesondere solche die darin begründet sind, dass es sich um Naturprodukte handelt, wie Variationen in der Farbgebung und Form, gegenüber den Abbildungen, sind möglich.

(2) Die Modeagentur Johanna Brunner richtet sich mit ihrer Präsentation auf Messen und ähnlichen Veranstaltungen, etc., ausschließlich an gewerbliche Kunde, die sich durch Vorzeigen bzw. die Übersendung eines auf sie lautenden Gewerbenachweises vor der Bestellung legitimiert haben. Bestellungen von anderen als gewerblichen Kunden werden von der Modeagentur Johanna Brunner nicht akzeptiert.

(3) Der Kunde erklärt verbindlich sein Vertragsangebot gemäß § 145 BGB durch seine umseitige Unterschrift auf dem Bestellformular. Bei der Präsentation der Waren durch die Modeagentur Johanna Brunner handelt es sich lediglich um die unverbindliche, freibleibende Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden ohne Rechtsbindungswillen. Die Entgegennahme des unterzeichneten Formulars stellt den Empfang des Angebots dar. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Annahmeerklärung.

(4) Die Bestellung kann nur abgegeben werden, wenn der Kunde die ihm vor Bestellung vorgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Unterschrift akzeptiert und dadurch in die Bestellung einbezieht.

(5) Zur Information des Kunden sendet die Modeagentur Johanna Brunner dem Kunden nach Rücksprache mit den Herstellern eine E-Mail mit der Bestellbestätigung und Auflistung der Einzelheiten der Bestellung an die vom Kunden angegebene Email-Adresse zu. Diese Email stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern dient lediglich der Information dahingehend, dass bzw. in welchem Umfang die Bestellung voraussichtlich erfüllt wird oder werden kann. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können im Impressum unter www.modeagentur-johanna-brunner.de eingesehen werden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden werden diesem die AGB zugesendet. Befindet sich der Firmensitz des Käufers außerhalb Deutschlands, so werden diesem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Fax übermittelt.

(6) Die Annahme des Angebots kann durch die Modeagentur Johanna Brunner entweder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung mit der ausdrücklichen Erklärung der Annahme des Angebots des Kunden oder durch Zusendung der bestellten Ware erfolgen.

(7) Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erbrachte Vorleistungen (Konzeptionen, Entwürfe, Muster etc.) im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverhältnisses können dem Kunden unter Berücksichtigung des jeweiligen Zeitaufwandes zu den üblichen Vergütungsbedingungen in Rechnung gestellt werden, auch wenn es später nicht zum Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien kommt, soweit die Modeagentur Johanna Brunner dies nicht zu vertreten hat. Erstellt die Modeagentur Johanna Brunner für den Kunden Vorleistungen der genannten Art, so sind die hieraus folgenden Arbeitsergebnisse vor der weiteren Vertragsdurchführung vom Kunden nach Prüfung freizugeben. Die Prüffrist beträgt fünf (5) Werktage ab Zugang der Arbeitsergebnisse beim Kunden. Nach Ablauf der Prüffrist gilt die Freigabe als erklärt.


3. Versand, Lieferung, Gefahrübergang

(1) Die Lieferung der Ware erfolgt, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, durch Absendung der Ware an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Die Modeagentur Johanna Brunner behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und nicht unzumutbar ist. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden gesondert nach Vereinbarung berechnet.

(2) Von der Modeagentur Johanna Brunner genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von der Modeagentur Johanna Brunner schriftlich verbindlich zugesagt wurde. Die Ware, die die Modeagentur Johanna Brunner vertreibt, wird nicht vorrätig gehalten, sondern auf die konkrete Bestellung hin produziert. Die Modeagentur Johanna Brunner bemüht sich um schnellstmögliche Lieferung. Können die Liefertermine aufgrund eines Verschuldens des Kunden nicht eingehalten werden, etwa weil dieser notwenige Informationen nicht oder verspätet zur Verfügung stellt, verlängern sich die Lieferfristen in angemessener Weise. Die Modeagentur Johanna Brunner verpflichtet sich, den Kunden in diesem Fall unverzüglich darüber zu informieren.

(3) Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von der Modeagentur Johanna Brunner nicht zu vertretende Umstände (Nichtverfügbarkeit der Leistung) zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Hierüber wird die Modeagentur Johanna Brunner den Kunden unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die Modeagentur Johanna Brunner berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Modeagentur Johanna Brunner, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde, die Modeagentur Johanna Brunner kein Verschulden trifft und sie zur Beschaffung nicht verpflichtet war. Dies gilt insbesondere für eventuelle Importembargos bei im Ausland hergestellten Waren, unabhängig davon, ob der Kunde Kenntnis davon hatte, dass die Waren im Ausland hergestellt wurden.

(4) Gerät die Modeagentur Johanna Brunner aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 5 % des Lieferwertes, jedoch maximal 10 % des Lieferwertes zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens ist ausgeschlossen. Falls jedoch der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine wesentliche Pflichtverletzung darstellt, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ausdrücklich ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder der Kunde wegen des von der Modeagentur Johanna Brunner zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung fortgefallen ist. Der Kunde hat der Modeagentur Johanna Brunner – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – im Verzugsfall eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt von der Bestellung berechtigt. Die Modeagentur Johanna Brunner wird nach Ablauf der Nachfrist von seiner Lieferverpflichtung frei, wenn die Modeagentur Johanna Brunner den Kunden während der Nachlieferungsfrist zur Abgabe einer Erklärung auffordert, ob er auf Vertragserfüllung besteht oder nicht, und sich der Kunde hierzu nicht unverzüglich äußert.

(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung der Modeagentur Johanna Brunner aus anderen, vom Kunde zu vertretenden Gründen, ist die Modeagentur Johanna Brunner berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Waren in dem Zeitpunkt auf den Kunde über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

(8) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunde über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Der Auslieferung steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.


4. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Kunde hat empfangene Waren unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Die Untersuchung ist im Hinblick auf Menge, Mängel und Beschaffenheit durchzuführen. Eventuelle Mängel sind unverzüglich zu rügen. Mängelrügen haben stets in schriftlicher Form zu erfolgen. Im Falle einer unterbliebenen oder verspäteten Rüge gilt die Ware als genehmigt. Gewährleistungs- und sonstige Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Treten später Mängel auf, sind diese unverzüglich der Modeagentur Johanna Brunner anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware auch insofern als genehmigt. Der Kunde hat der Modeagentur Johanna Brunner zu gestatten, die als mangelhaft reklamierte Ware zu untersuchen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, bestehen wegen dieses Mangels keine Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüche des Kunden.


5. Gewährleistung

(1) Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % sind zulässig. Im Fall der Minderlieferung schuldet der Kunde, der die Minderlieferung gemäß Ziffer 4. ordnungsgemäß angezeigt hat, nur den Lieferpreis, der der tatsächlich gelieferten Menge entspricht. Bei fehlender Rüge wird der gesamte Kaufpreis fällig.

(2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Behandlung der Gegenstände durch den Kunden, insbesondere beim Auspacken oder Lagern entstehen, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen die Modeagentur Johanna Brunner. Auch handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Dessins begründen keinen Mangel.

(3) Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag und entsprechend Ziffer 4. ordnungsgemäß gerügt wurde, so ist der Modeagentur Johanna Brunner innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl die Möglichkeit zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung einzuräumen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, gelten die Haftungsbeschränkungen gem. Ziffer 6. Absätze 1 und 2. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

(5) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von der Modeagentur Johanna Brunner gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(6) Regressansprüche des Kunden gegen die Modeagentur Johanna Brunner gem. § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
(7) Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht und nur soweit über die Berechtigung der Mängelrüge kein Zweifel besteht. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist die Modeagentur Johanna Brunner berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen ersetzt zu verlangen.

(8) Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 I Nr.2, 479 I und 634a I Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen belieben unberührt.


6. Haftung

(1) Für Schäden haftet die Modeagentur Johanna Brunner – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei
a. Vorsatz,
b. grober Fahrlässigkeit der Modeagentur Johanna Brunner, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen,
c. schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
d. Mängeln, die sie absichtlich verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,
e. Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

(2) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Modeagentur Johanna Brunner auch bei grober Fahrlässigkeit und bei leichter Fahrlässigkeit; in letzterem Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

(4) Der Kunde stellt die Modeagentur Johanna Brunner von Nachteilen jeglicher Art frei, die dieser durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – bereits entstanden sind oder entstehen können.


7. Preise und Versandkosten

(1) Maßgeblich sind die im Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise. Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, und ausschließlich Verpackung und Versand, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im jeweiligen Angebot angegeben und sind vom Kunden zu tragen.

(3) Für Besteller außerhalb Deutschlands verstehen sich alle angegebenen Preise ebenfalls als Netto-Preise. Fällt entsprechend der Bestimmungen des Empfängerlandes Umsatzsteuer an, ist diese beim Empfang der Ware zusätzlich zu entrichten. Einfuhrzölle und sonstige anfallende Abgaben für den Auslandsversand sind vom Kunden zu tragen.

8. Zahlungsbedingungen, (Verlängerter) Eigentumsvorbehalt

(1) Die Bezahlung erfolgt nach Wahl des Kunden per Bankeinzug, Kreditkarte, Vorkasse oder weiteren Bezahlverfahren. Die Modeagentur Johanna Brunner behält sich vor, die Auswahlmöglichkeiten der Bezahlverfahren, zwischen welchen der Kunde wählen kann, abhängig von Bestellwert, Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien, einzuschränken.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlung innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Rechnungsstellung wird 2% Skonto gewährt. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit des jeweiligen Zahlungseingangs ist die Gutschrift auf dem Konto der Modeagentur Johanna Brunner.

(3) Der Kunde hat für ausreichende Kontendeckung zu sorgen. Bei durch Unterdeckung verursachten Rücklastschriften ist der Kunde der Modeagentur Johanna Brunner zur Erstattung des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

(4) Der Kunde kommt nach Ablauf der vorstehend genannten Zahlungsfrist ohne weitere Fristsetzung in Zahlungsverzug. Er hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug ist die Modeagentur Johanna Brunner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits ausgelieferte Ware zurückzuverlangen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die Modeagentur Johanna Brunner nicht aus.
(5) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von der Modeagentur Johanna Brunner anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Vor Gesamtzahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist die Modeagentur Johanna Brunner zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung im Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann die Modeagentur Johanna Brunner für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

(7) Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtsumme bleiben sämtliche dem Kunden gelieferte Waren im Eigentum der Modeagentur Johanna Brunner. Der Kunde ist berechtigt, die an ihn ausgelieferten Produkte selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verkaufen, jedoch nicht zu verpfänden oder zu Sicherheit zu übereignen. Diese Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis kann von der Modeagentur Johanna Brunner jedoch widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Der Kunde tritt bereits jetzt an die Modeagentur Johanna Brunner alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistung wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an die Modeagentur Johanna Brunner sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Die Modeagentur Johanna Brunner wird den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist. Übersteigt der Wert der Sicherheiten aus dem Eigentumsvorbehalt die Forderungen der Modeagentur Johanna Brunner aus diesem Vertrag insgesamt um mehr als 20%, so wird die Modeagentur Johanna Brunner auf Verlangen des Kunden Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl erklären


9. Urheberrecht

(1) Die Modeagentur Johanna Brunner hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf ihrer Webseite www.modeagentur-johanna-brunner.de oder in Katalogen veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Modeagentur Johanna Brunner nicht erlaubt.
(2) Das geistige Eigentum an allen, während der Zusammenarbeit oder im Vorfeld der Zusammenarbeit von der Modeagentur Johanna Brunner Kunden erbrachten Leistungen, wie z. B. (aber nicht abschließend) die Erstellung von Konzeptionen, Konzepten, Entwürfen, Muster etc., steht ausschließlich der Modeagentur Johanna Brunner zu. Der Kunde verpflichtet sich, diese Leistungen der Modeagentur Johanna Brunner Dritten nicht zugänglich zu machen und auch nicht auf andere Weise zu verwerten oder zu verwenden und insbesondere keine Schutzrechtsanmeldungen vorzunehmen. Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte gleich welcher Art werden dem Kunden vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung nicht eingeräumt. Dies gilt auch dann, soweit die Arbeitsergebnisse unter Mithilfe und auf Vorgaben des Kunden entstanden sind. Der Kunde ist in solchen Fällen gegebenenfalls als Miturheber anzusehen; er verzichtet gegenüber der Modeagentur Johanna Brunner jedoch unwiderruflich auf die Geltendmachung von Nutzungs-, Verwertungs- und/oder sonstigen nach Urhebergesetz in Frage kommenden Rechten. Entstehen die Rechte des geistigen Eigentums entgegen der vorstehenden Regelung doch beim Kunden, ist dieser verpflichtet der Modeagentur Johanna Brunner ein umfassendes, zeitlich und örtlich unbefristetes, unentgeltliches Nutzungsrecht einzuräumen.

(3) Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv, eigene Zeichnungen oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt, versichert er gegenüber der Modeagentur Johanna Brunner, dass ihm die Urheberrechte an dem übersandten Material zustehen. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen oder sonstige Verletzungen Rechte Dritter gehen in diesem Fall zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird die Modeagentur Johanna Brunner von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ebenso ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet der Modeagentur Johanna Brunner sämtliche weitere Schäden und Aufwendungen, beispielsweise zur Anspruchsabwehr, zu ersetzen.

(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die an die Modeagentur Johanna Brunner übersandten Daten, Zeichnungen, Skizzen und Informationen frei von Viren und sonstigen schadhaften Programmen sind. Hierzu wird der Kunde ein dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. Schäden die bei der Modeagentur Johanna Brunner durch übermittelte Viren oder sonstige schadhafte Programme entstehen hat der Kunde zu ersetzen.


10. Datenschutz

(1) Die Modeagentur Johanna Brunner verwendet die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Konto-Nr. und BLZ, Kreditkartennummer) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.

(2) Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden von der Modeagentur Johanna Brunner gespeichert und zur Abwicklung von Bestellungen, Verwaltung der Kundenbeziehung, Lieferung von Waren, Abwicklung von Zahlungen und Abwendung von Forderungsausfällen genutzt sowie hierfür gegebenenfalls an Dienstleistungspartner, derer sich die Modeagentur Johanna Brunner zur Vertragsabwicklung bedient (wie beispielsweise Speditionsunternehmen oder Kreditinstitute), weitergegeben. Ferner werden Daten für eigene Werbe- und Marketingzwecke sowie zur eigenen Marktforschung von der Modeagentur Johanna Brunner genutzt, z.B. für die Zusendung schriftlicher werblicher Informationen. Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt die Modeagentur Johanna Brunner zur Zusendung werblicher Angebote, falls der Kunde dem nicht widersprochen hat. Soweit es hierfür der Einwilligung des Kunden bedarf, holt die Modeagentur Johanna Brunner diese vorab ein. Insbesondere eine Zusendung des Newsletters per E-Mail findet nur statt, soweit der Kunde hierin ausdrücklich eingewilligt hat. Eine werbliche Ansprache per Telefon erfolgt ebenfalls nur bei Vorliegen der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden.

(3) Der Kunde kann jederzeit durch Mitteilung an die Modeagentur Johanna Brunner

Modeagentur Johanna Brunner
Markt 40
D-95679 Waldershof
E-Mail: sales@modeagentur-johanna-brunner.de

der Nutzung und Verarbeitung seiner Daten zu eigenen Werbe- und Marketingzwecken sowie zur eigenen Marktforschung widersprechen sowie gegebenenfalls erteilte Einwilligungen in die Verwendung seiner Daten widerrufen.


11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragsparteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Sofern zusätzlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Übersetzungen dieser zu Verfügung gestellt werden, gilt ausschließlich die Version der Bedingungen in deutscher Sprache.


12. Anwendbares Recht

Auf alle mit der Modeagentur Johanna Brunner abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.


13. Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Besonderer Gerichtsstand für aus einer Geschäftsbeziehung erwachsende Rechtsstreitigkeiten ist Tirschenreuth. Die Modeagentur Johanna Brunner behält sich indes vor, den Kunden auch am Gericht dessen Wohnsitzes zu verklagen.

(2) Als Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt ausschließlich Waldershof.

Hier können Sie sich die AGB der Modeagentur Johanna Brunner herunterladen.